Mitgliederanträge zur Hauptversammlung 2023
Antrag Hr. Bucko:
Antrag auf Erhebung einer Gebühr für die Nutzung der Garagenhöfe:
Die Mitgliederversammlung beschließt, an alle Eigentümer, die eine Garage am Zweckverein-Garagenhof haben, eine jährliche Nutzungsgebühr von 50,00€ für die Nutzung des Garagenhofes als Zufahrt zu ihrer privaten Garage zu erheben.
Gleichzeitig wird der bestehende jährliche Mitgliedsbeitrag für den Zweckverein um diese 50,00€ gesenkt. Damit muss niemand mehr bezahlen als jetzt.
Die bestehende Diskrepanz zwischen Nutzung und Lasten wird dadurch weitestgehend ausgeglichen.
Die durch diese Gebühr erzielten Einnahmen (ca. 23.400,00€/Jahr) verwendet der Verein zweckgebunden für den Betrieb und die Erhaltung der Garagenhöfe.
Anträge Hr. Schramm:
1. Grünanlagen und Spielplätze.
Gespräche mit der Gemeinde führen hinsichtlich Übernahme bzw. Zuschüsse.
2.Kfz-Stellflächen
Hier herrscht seit Jahren Chaos. Abstellen von abgemeldeten Kfz und Wohnmobilen (einschl. abgelaufener Saisonkennzeichen) Anhänger ohne Zugfahrzeugen, Pferdeanhänger usw. Fremdnutzer wurden noch nie zur Rechenschaft gezogen, trotz Schilder. Auf einem Stellplatz befindet sich sogar ein stromführendes Kabel, das zum Laden von Kfz (einschl. Lieferwagen) dient. Diese Stellflächen sollten einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden. Ich hoffe, daß ich mich deutlich ausgedrückt habe. Kreativität ist gefragt.
3. Keine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, wenn die Punkte 1 und 2 zügig realisiert werden. Grundsatz der Kostendeckung (Satzung) bedeutet auch wirtschaftliches Vorgehen.
4. Sind die Haftungsfragen für die Kfz-Stellflächen und die Garagenhöfe geklärt?
5. Sonstiges:
Rücksichtsloses stunden- und tagelanges Parken auf Gehwegen einschließlich Befahrung.
Blockieren der Zu- und Ausfahrten von Garagenhöfe durch Wartungsarbeiten an Wohnmobilien.
Antrag Hr. Fried:
Beibehaltung des Jahresbeitrages von 120,00 € für 2023
Antrag Fr. Geretzhuber
Hiermit stellen wir den Antrag, den Beitrag 2023 auf 150,- festzusetzen.
Antrag Hr. Patzke:
Der Vorstand des Zweckverein Eigenheimsiedlung Zorneding am Daxenberg e.V. wird mit der Klärung folgender Fragen beauftragt:
1. Wer ist (juristisch) "Eigentümer" der Antennenanlage?
2. Wer ist (juristisch) "Betreiber" (haftbar für den ordnungsgemäßen Betrieb) der Antennenanlage?
3. Ist es (juristisch) zulässig, dass die Firma Hammerla den Betrieb der Antennenanlage "einseitig" einstellt?
4. Wie ist mit der Eintragung im Grundbuch bzgl. der "beschränkte persönliche Dienstbarkeit" bei einer evtl. Abschaltung / Stilllegung der Antennenanlage zu verfahren?
5. Wer ist für den Rückbau der Antennenanlage (juristisch) Verantwortlich?
6. ... und wer trägt die Kosten?
7. Wie ist im Falle einer Abschaltung / Stilllegung der Antennenanlage mit dem § 2 in der Satzung des Zweckvereins zu verfahren.
Der Vorstand wird zur Klärung der o.g. Fragen ermächtigt, wenn nötig, juristischen Rat in Anspruch zu nehmen.
Die Begründung wird bei der Versammlung vorgetragen. Wir bitten alle Antagsteller, persönlich zur Mitgliederversammlung zu kommen, um ihren Antrag mit eigenen Worten noch einmal zu erläutern.